Auslands-Baf?G

Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Auslandsstudium oder Auslandspraktikum durch eine BAf?G-F?rderung finanziell unterstützt werden, selbst wenn Studierende für ihr Studium in Deutschland bisher keines beziehen. Diese Option wird mit den h?heren Lebenshaltungskosten, die durch den Auslandsaufenthalt entstehen, begründet.

Beziehen Studierende Inlands-BAf?G, besteht jedoch nicht automatisch Anspruch auf Auslands-BAf?G, es muss ein gesonderter Antrag gestellt werden.

Für die F?rderung sind je nach Zielland spezifische ?mter zust?ndig. Die entsprechenden Antr?ge sind dort zu stellen. Antr?ge müssen mindestens sechs Monate vor Beginn des geplanten Auslandsaufenthalts gestellt werden.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.